Zertifizierte Innungsbetriebe dürfen die e-Marke nutzen.
Die e-Marke ist ein geschütztes Warenzeichen, das nur mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation genutzt werden darf und die Betriebe als besonders kompetent dem Kunden gegenüber ausweist.
Bevor die e-Marke genutzt werden darf, muss der Fachbetrieb verschiedene Auskünfte erteilen und die geforderten Nachweise erbringen.